Werk- und Dienstverträge: Regelungen überarbeitet

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat einen überarbeiteten Entwurf zur Neuregelung von Werk- und Dienstverträgen sowie der Zeitarbeit vorgelegt. Darin wurde die angedachte Einschränkung in Form eines Kriterienkatalogs wieder gestrichen.

(Abb. KSB)
Stattdessen soll eine allgemeine Definition des Arbeitnehmerbegriffs erfolgen, die an der bisherigen Rechtslage und der Nutzung von Werk- und Dienstverträgen nichts ändern und gleichzeitig folgendem Passus des Koalitionsvertrages

„Zur Erleichterung der Prüftätigkeit von Behörden werden die wesentlichen durch die Rechtsprechung entwickelten Abgrenzungskriterien zwischen ordnungsgemäßen und missbräuchlichen Fremdpersonaleinsatz gesetzlich niedergelegt.“

entsprechen würde. Auch im Bereich der Zeitarbeit wurden Kompromisse gefunden, die die Flexibilitätsbedürfnisse der Unternehmen berücksichtigen.

Thilo Brodtmann (Abb. VDMA) Der Hauptgeschäftsführer des VDMA, Thilo Brodtmann, begrüßt die Kehrtwende im Ministerium: „Mit dem Erhalt der Nutzung von Werk- und Dienstverträgen kann ein entscheidender Baustein für Innovations- und Technologienetzwerke und für die erfolgreiche Umsetzung von Industrie 4.0 gesichert werden. Es gilt jetzt, dass die Politik die Diskussionen um weitere Regulierungen endgültig beendet und sich anstrengt den deutschen Arbeitsmarkt in das digitale Zeitalter zu führen.“
Der VDMA macht sich seit mehr als zwei Jahren für den Erhalt der Werk- und Dienstverträge stark und hat die aktuellen Entwicklungen maßgeblich mitgeprägt.

Der nun vorgelegte Entwurf soll in die Ressortabstimmung geführt werden. Das Gesetz kann frühestens im Juli verabschiedet werden. In Kraft treten soll es im Januar 2017.

 

Artikelnummer: cci39960

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