Baden-Württemberg: Erfahrungsbericht zum Erneuerbare-Wärme-Gesetz

Erstmals gibt es eine Analyse der Wirkung des Gesetzes von 2015.

(Abb. Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, Baden-Württemberg) Das EWärmeG legt den Anteil erneuerbarer Energien für Heizung und Warmwasserbereitung fest, wenn eine Heizungsanlage eingebaut wird. Zudem bietet es eine Reihe möglicher Ersatzmaßnahmen an, mit denen diese Pflicht erfüllt werden kann. Das Gesetz wurde 2007 verabschiedet, 2015 trat die erste Novelle in Kraft.

Der Erfahrungsbericht zum Erneuerbare-Wärme-Gesetz basiert auf einer wissenschaftlichen Untersuchung. Die Daten zeigen, dass im Wohngebäudebestand jährlich mehr als 220.000 t CO2 eingespart werden, zwischen 50.000 und 70.000 t davon seien der Novelle von 2015 zu verdanken. Bei Nichtwohngebäuden betragen die Einsparungen 150.000 t pro Jahr.

Nach einem Heizungsaustausch emittieren die untersuchten Wohngebäude bei vorsichtiger Berechnung knapp ein Zehntel weniger Treibhausgase. Bei Nichtwohngebäuden war der 2015 eingeführte Sanierungsfahrplan besonders gefragt (etwa 30 %, gefolgt von PV-Anlagen (24 % 2016 und 17 % 2017). Bei Wohngebäuden wählten neben dem Einsatz von Holz und Pellets (20 % 2016 und 23 % 2017) und Dämmmaßnahmen (14 % 2016 und 15 % 2017) viele Eigentümer eine Maßnahmenkombination (28 % 2016 und 25 % 2017), wobei die Kombination aus Sanierungsfahrplan und Biogas am beliebtesten war.

Der gebäudeindividuelle Sanierungsfahrplan trage deutlich zur Information und Motivation der Gebäudeeigentümer bei. Etwa 40 % der vom Bund geförderten Energieberatungen finden in Baden-Württemberg statt. Der Landes-Fahrplan stand Pate für den vom Bund weiterentwickelten individuellen Sanierungsfahrplan.
 

Artikelnummer: cci62702

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