VDMA: Prozessluftanlagen gehören nicht in die VDI 6022 Blatt 1

Dienstag ist Normentag. In einem Positionspapier von Ende April widerspricht der Arbeitskreis Entstaubungstechnik im VDMA Aussagen in der neuen VDI 6022 Blatt 1 „Hygieneanforderungen an RLT-Anlagen und Geräte“, bei denen es um prozesslufttechnische Anlagen (PLT-Anlagen) geht.

Eine Konsequenz aus dem VDMA-Positionspapier besteht darin, dass nun Systeme der Prozesslufttechnik klar definiert werden müssen. (Abb. Hoval) Das sechsseitige VDMA-Dokument hat den Titel „Positionspapier zum Anwendungsbereich der VDI 6022 Blatt 1 für prozesslufttechnische Anlagen“. Konkret geht es dem VDMA um folgende Passage in der VDI 6022 auf Seite 2 und 3 (Zitat): „Die Zielsetzung gilt auch für Prozessluftanlagen (im Sinne dieser Richtlinie sind das Anlagen, die als Maßnahme zur Erfüllung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) oder der Biostoffverordnung (BioStoffV) eingesetzt werden). Dabei sind die Besonderheiten bei der Konstruktion, zur Kontrolle des Hygienezustands und zur Festlegung der Vergleichsluft sowie prozessspezifischer Emissionen im Zusammenhang mit gesetzlichen Regelwerken zu beachten.“
Zu dieser Aussage legt der VDMA ein Veto ein. Die Begründung und Beweisführung (ergänzt um Anmerkungen der Redaktion) hat die Redaktion in einem Beitrag zusammengefasst, den Sie unter der Artikelnummer cci66992 in cci Wissensportal lesen. Dort steht auch, wie der VDI auf dieses Positionspapier reagiert und wie es damit weitergehen soll.

Artikelnummer: cci61232

Schreibe einen Kommentar

E-Paper