Infos zu RLT-Geräten und Klimaanlagen bei Corona

BIV und VDMA informieren zum Umgang mit RLT-Geräten und Klimaanlagen in Corona-Zeiten

(Abb. © Mann+Hummel Vokes) Wie während der Corona-Pandemie mit RLT-Anlagen und Klimageräten umzugehen ist, erläutert der BIV wie folgt:
„Nach dem derzeitigen Kenntnisstand kann man Folgendes festhalten:
Robert-Koch-Institut: Da es sich bei Covid-19 um eine primär über Tröpfchen verbreitete Infektion handelt (und nicht primär über die Luft übertragene Infektion) ist nach jetzigem Kenntnisstand nicht davon auszugehen, dass eine Weiterverbreitung von SARS-CoV-2 über betriebene Lüftungsanlagen (zum Beispiel in öffentlichen Gebäuden, Hotels) erfolgt.
– Corona-Viren werden durch Tröpfcheninfektion übertragen, daher ist eine gute Lüftung der Räume mit möglichst hohem Außenluftanteil zu empfehlen.
– Umluftanteile, wenn möglich, zugunsten von Außenluftanteilen reduzieren.
– Über die Außen- und Zuluftleitungen können auch aufgrund der Filtrierung keine Tröpfchen, die das Corona-Virus enthalten könnten, in die Räume eingetragen werden.
– Abluftleitungen, die möglicherweise mit Tröpfchen belastete Abluft aus den Räumen aufnehmen, transportieren diese nicht in andere Bereiche.
– Sekundärluftgeräte (Ventilatorkonvektoren, Split-Innenteile, etc) sind nur im jeweiligen Raum (Umluft) wirksam und übertragen die Luft/Viren nicht in andere Räume.
– Viren sind immer an Aerosole oder Staubpartikel gebunden und schweben daher in der Regel nicht als Virus frei im Raum. Sie werden daher wie alle anderen Partikel im Filtermaterial eingelagert. Für die Wartung und den Austausch
beladener Filter ist immer persönliche Schutzausrüstung (Schutzkittel, Mund-/Nasenschutz FFP3 und Schutzbrille) zu tragen.“

Der VDMA hat zwei ausführlichere Informationsschriften zum Thema „Raumlufttechnische Anlagen in Zeiten von COVID-19“ herausgebracht.

Das Informationsblatt „Grundlagen zum Betrieb und zur Nutzung“ richtet sich an Fachleute, an Facility-Service-Dienstleister sowie an Betreiber. Die beschriebenen Maßnahmen sind für gewerbliche und öffentliche Gebäude gedacht. Link

Der Betrieb von RLT-Anlagen sorgt bei Trägern und Betreibern von Einrichtungen des Gesundheitswesens für Unsicherheit. Das Informationsblatt „Empfehlungen für das Gesundheitswesen“ befasst sich mit der Eignung und den Betriebsbedingungen verschiedener Räumlichkeiten mit RLT-Anlagen für die Nutzungsfälle Regelbetrieb und Belegung mit Corona-(Verdachts-)Fällen. Die beschriebenen Maßnahmen sind für Einrichtungen gedacht, in deren Räumlichkeiten Patienten ambulant, teilstationär oder stationär behandelt werden. Link

Artikelnummer: cci87368

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