Überarbeitete AMEV-Empfehlung „EltAnlagen“ erschienen

Donnerstag ist Techniktag. Ende Oktober hat das Bundesministerium des Innern für Bau und Heimat (BMI) eine 2. Ergänzung zur AMEV-Empfehlung „EltAnlagen 2015“ mit dem Titel „Kabel gemäß Bauproduktenverordnung“ eingeführt.

(Abb. AMEV) Die Aktualisierung der fachbezogenen Hinweise für die Planung und den Bau von Elektroanlagen in öffentlichen Gebäuden („EltAnlagen 2015“) wurde durch die Veröffentlichung der europäisch harmonisierten Produktnorm DIN EN 50575 „Starkstromkabel und -leitungen, Steuer- und Kommunikationskabel – Kabel und Leitungen für allgemeine Anwendungen in Bauwerken in Bezug auf die Anforderungen an das Brandverhalten“ notwendig. Die 2. Ergänzung „Kabel gemäß Bauproduktenverordnung“ beschreibt das notwendige, qualifizierte Vorgehen zur Umsetzung der Vorgaben der DIN EN 50575 für öffentliche Gebäude. Sie benennt die sieben neuen Brandklassen für elektrische Kabel, erläutert die relevanten Änderungen zu den bisherigen Vorgaben und gibt konkrete Hinweise zur Prüfung und Dokumentation der von den Herstellern für die Kabel und Leitungen zu erstellenden Leistungserklärung. Zudem werden die bestehenden bauordnungsrechtlichen Vorgaben an Starkstromkabel und -leitungen sowie Steuer- und Kommunikationskabel für die dauerhafte Installation in Bauwerken erläutert und die im deutschen Baurecht einschlägigen Regelwerke dargestellt.
Die 2. Ergänzung der AMEV-Empfehlung „EltAnlagen 2015“ ist auf der AMEV-Homepage veröffentlicht. Weiterführende Informationen, auch zu weiteren einschlägigen Normungsaktivitäten, enthält die Informationsschrift „Kabel und Leitungen gemäß europäischer Bauproduktenverordnung (BauPVO), Empfehlungen und Hinweise für öffentliche Gebäude“ (8 Seiten). Die Links zu beiden Dokumenten sind hier.

Artikelnummer: cci73687

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