(Fachkräfte)Einwanderungsgesetz vor dem Beschluss

Das Kabinett will noch vor Weihnachten über den Entwurf des Einwanderungsgesetzes abstimmen.

(Abb. © Hedgehog/stock.adobe.com) Der Entwurf des neuen Einwanderungsgesetzes sieht eine deutliche Lockerung der Regeln für Ausländer aus Nicht-EU-Staaten vor, die in Deutschland arbeiten wollen:

– Künftig soll jeder in Deutschland arbeiten dürfen, der einen Arbeitsvertrag „und eine anerkannte Qualifikation“ vorweisen kann. Die bisher vorgeschriebene Prüfung, ob ein Deutscher oder ein EU-Bürger für die Stelle infrage kommt, soll wegfallen.
– Wer eine Berufsausbildung hat, darf laut Entwurf für eine befristete Zeit einreisen, um sich eine Stelle in Deutschland zu suchen. Diese Regelung soll zunächst fünf Jahre lang probeweise gelten. Ein Aufenthalt, um sich weiter zu qualifizieren, wird ebenfalls möglich. Es soll zudem „eine begrenzte Möglichkeit“ geschaffen werden, sich „unter bestimmten Voraussetzungen“ seine im Ausland erworbene Berufsausbildung erst nach der Einreise in Deutschland anerkennen zu lassen.
– Gelockert werden laut Entwurf die Regeln für die Ausbildungsduldung, dass also Azubis während ihrer Lehre nicht abgeschoben werden und nach dem Abschluss der Lehre noch zwei Jahre hier arbeiten dürfen.
– Für Asylbewerber, deren Antrag abgelehnt wurde, die aber gut integriert sind, einen Arbeitsplatz haben und ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten, sieht der Entwurf „klare Kriterien für einen verlässlichen Status“ vor. Vorgesehen ist eine zweijährige „Beschäftigungsduldung“, wenn die Betroffenen seit eineinhalb Jahren mit mindestens 35 Wochenstunden sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind und ausreichend Deutsch können.

Artikelnummer: cci62610

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