Steuerzahler zahlen rund 1 Mrd. € Entschädigung für den Atomausstieg an AKW-Betreiber

Die vom Bundesverfassungsgericht zugesprochene Entschädigung für den Atomausstieg 2011 will die Bundesregierung mit Geldzahlungen regeln. RWE und Vattenfall erhalten einen „niedrigen einstelligen Milliardenbereich“.

(Abb. © ra2 studio/Fotolia.com) Hintergrund
Nachdem die Bundesregierung im Herbst 2010 eine Laufzeitverlängerung der Atomreaktoren beschlossen hatte, beschloss sie wenige Monate später, im Frühjahr 2011, in der Folge des Supergaus von Fukushima den Atomausstieg. Das Bundesverfassungsgericht sah daher am 6. Dezember 2016 Kompensationsbedarf für die AKW-Betreiber:
• hinsichtlich von Strommengen, die AKW-Betreiber nun nicht mehr realisieren konnten (für RWE 42 TWh, für Vattenfall 46 TWh).
• als Ausgleich für Investitionen zwischen Oktober 2010 und März 2011.

Wie hoch die Entschädigung für die AKW-Betreiber genau ausfällt, kann erst 2023 berechnet werden, weil erst dann feststeht, welche Strommengen nicht genutzt werden konnten. Für die Berechnung soll der durchschnittliche Börsenstrompreis zwischen 2011 und 2022 zugrundegelegt werden, abzüglich der Stromgestehungskosten.

Artikelnummer: cci61100

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