Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) gilt ab November 2020

Dienstag ist Normentag. Am 13. August wurde im Bundesgesetzblatt die Endfassung zum „Gesetz zur Vereinheitlichung des Energiesparrechts für Gebäude und zur Änderung weiterer Gesetze“, kurz Gebäudeenergiegesetz (GEG), veröffentlicht.

(Abb. © sk design/fotolia.com) Das GEG vereint die bisherige Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) und tritt am 1. November 2020 in Kraft. Es besteht aus neun Teilen mit 114 Paragraphen (39 Seiten) sowie elf Anlagen (28 Seiten). Es enthält bauphysikalische und technische Vorgaben an neu zu errichtende oder modernisierte Gebäude für eine möglichst energieeffiziente und ressourcenschonende Ausführung und einen ebensolchen Betrieb.

cci Branchenticker hat im Beitrag „Das neue Gebäudeenergiegesetz gilt ab November 2020“ aus dem neuen GEG besonders die Anforderungen an LüKK-Anlagen sowie weitere wesentliche Neuheiten und Änderungen zusammengefasst. Mitglieder von cci Wissensportal lesen den Beitrag als Artikelnummer cci90734 .

 

Artikelnummer: cci89863

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