Ausschuss fordert Investitionsanreize für Altbauten

Ein Petitionsausschuss des deutschen Bundestags sieht Handlungsbedarf hinsichtlich der Schaffung von Investitionsanreizen zur Sanierung bestehender Gebäude in strukturschwachen Regionen und fordert die Einführung einer „Eigenheimzulage für Altbauten“.

(Abb. © beugdesign/Fotolia.com) Mit der Eigenheimzulage für Altbauten soll dem Leerstand der Innenstädte im ländlichen Bereich, der in Größenordnungen von 30 bis 60 % festzustellen sei, entgegengewirkt werden. In einer Empfehlung vom 31. Mai an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit stellt der Petitionsausschuss fest, dass das Wohnungsangebot in Deutschland „regional sehr unterschiedlich“ sei. Während vor allem in Groß- und Universitätsstädten angespannte Wohnungsmärkte mit hohen Mietniveaus vorherrschten und daher ein großer Bedarf an Wohnungsneubauten bestehe, sei in anderen – insbesondere ländlichen – Regionen die Zunahme von Wohnungsleerständen zu verzeichnen. Investitionsbedarf in Altbauten sei daher der Vorlage zufolge „nicht bundesweit, sondern nur in bestimmten Regionen“ gegeben. Andernfalls bestehe die Gefahr von Fehlallokationen.

Der Ausschuss verweist zugleich auf schon vorhandene steuerliche Förderungen für Baumaßnahmen an Altbauten. So sei im Einkommenssteuergesetz die Möglichkeit erhöhter Absetzungen für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen bei Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen enthalten. Zudem würden Baumaßnahmen, die zur Erhaltung von Baudenkmälern oder zu deren sinnvoller Nutzung erforderlich sind, steuerlich durch erhöhte Absetzungen begünstigt. Außerdem fördere der Bund mit direkten Förderprogrammen Maßnahmen rund ums Bauen und Wohnen, beispielsweise über das KfW-Programm „Energetische Stadtsanierung“.

Artikelnummer: cci54485

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