MVV TB: Baubranche lehnt Novelle des Bauordnungsrechts ab

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Update: Ende August ist die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) „zunächst abschließend“ veröffentlicht worden.

In den Bundesländern soll die MVV TB dann nach und nach die Bauregellisten und Listen der technischen Baubestimmungen ersetzen. Die aktuelle Fassung der MVV TB (siehe Seite 2) wurde am 31. August vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) veröffentlicht. Stellungnahmen konnten bis zum 1. Juli an das DIBt übermittelt werden. Die Baubranche lehnte die Novelle des Bauordnungsrechts geschlossen ab.

Mehrkosten von mindestens 1 Mrd. € pro Jahr würde es kosten, wenn der Entwurf der MVV TB umgesetzt würde, ohne dass die Qualität der Bauwerke damit stiege, prognostizieren die Spitzenverbände von Baugewerbe, Bauindustrie, planenden und beratenden Ingenieuren sowie Prüfingenieuren im Juli.

Bei der Novellierung des Bauordnungsrechts sei der Entwurf ein Schritt in die falsche Richtung. „Die Zielrichtung der MVV TB ist grundfalsch: Sie ist ein juristisches ‚Schlichtungsangebot‘ an die EU-Kommission und für die Baupraxis untauglich“, heißt es in einer gemeinsamen Stellungnahme der Verbände. In der Tat: Die Europäische Kommission hat ihr Vertragsverletzungsverfahren zu Bauprodukten gegen Deutschland am 13. Juli eingestellt.

Im Rechtsrahmen der neuen MVV TB könnten die am Bau Beteiligten die Haftung für die Sicherheit von Bauwerken, die sich aus defizitären Bauproduktnormen ergebe, und die Verantwortung für deren bauaufsichtliche Abnahme nicht tragen, so Thomas Terhorst, Geschäftsführer der VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik (GBG). Mit dem Entwurf der MVV TB bleibe das eigentliche Problem ungelöst: Mit unvollständig geregelten Bauprodukten können keine durchregulierten Bauwerke erstellt werden, so die Verbände. Nicht nachvollziehbar sei aus Sicht der Verbände, dass die Länder für nicht hinreichend geregelte („europäische“) Bauprodukte das Bauordnungsrecht liberalisierten, während im funktionierenden nationalen Bereich die Durchregulierung beibehalten werde. „Ein gemeinsamer europäischer Markt für Bauprodukte – so sehr er auch grundsätzlich begrüßt wird – darf nicht zulasten der Sicherheit von Leben und Gesundheit der Bürger gehen“, heißt es in der Stellungnahme.

Alternative Vorschläge
Den Ländern schlugen die Verbände alternative Vorgehensweisen vor. Sie stützen sich dabei auf ein Gutachten von Kapellmann Rechtsanwälte in Brüssel, das der Bund in Auftrag gegeben hatte. Die Hinweise aus dem Gutachten, so die Verbände, sollten konsequenter beachtet werden, bevor die Novellierung des Bauordnungsrechts mit dem Entwurf „in einer solch kritischen Weise vorangetrieben“ werde.

Die gemeinsame Stellungnahme stammte vom Verein Deutscher Ingenieure (VDI), der Bundesvereinigung der Prüfingenieure für Bautechnik (VPI), dem Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein (DBV), der Gemeinschaft für Überwachung im Bauwesen (GÜB), dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB), dem Verband Beratender Ingenieure (VBI) und dem Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB).

Wir haben uns für Sie durchgeklickt. Mitglieder finden den Direktlink zur Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) –  Ausgabe 2017/1 vom 31. August 2017 – auf Seite 2. Ebenso den Direktlink auf die Stellungnahme der Bauverbände.

Artikelnummer: cci54654

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