Seit gestern wird es bayerischen Sanierern warm ums Herz: Für die Modernisierung veralteter Heizungsanlagen stellt der Freistaat Fördergelder von bis zu 18.000 Euro pro Maßnahme bereit.
Mit seinem neuen Förderprogramm „EnergieBonusBayern“ will der Freistaat die Wärmewende voranbringen. Wärmepumpen sind nicht berücksichtigt. (Abb. BWP) Bis 2018 können sich Eigentümer und Bauherren selbstgenutzter Ein- und Zweifamilienhäuser im Rahmen des 10.000-Häuser-Programms einen einfachen Heizungstausch, aber auch grundlegende Sanierungen oder energieeffiziente Neubauten staatlich fördern lassen. Das bayerische Förderprogramm ist mit 90 Millionen Euro ausgestattet und hat eine Laufzeit von vier Jahren. Die Mittel des Programms können zusätzlich zu den Fördergeldern des Bunds abgerufen werden.
Die Freude ist aber nicht überall groß: Warum sich der Freistaat entschieden hat, ausgerechnet bei einem Förderprogramm zur Wärmewende fossile Technologien zu bezuschussen, ruft bei Karl-Heinz Stawiarski, Geschäftsführer des Bundesverbands Wärmepumpe, Kopfschütteln hervor: „Da hams an Schmarrn gmacht.“
Die BWP-Argumente: Anders als Biomasse, Solarthermie oder sogar fossile Gas- und Ölbrennwertgeräte gibt es keine Förderung für Wärmepumpen. Stawiarski verweist auf geltendes nationales und EU-Recht: „Seit 2008 werden Wärmepumpen durch das bundesweite Marktanreizprogramm in der Sanierung gleichberechtigt mit Solarthermie und Biomasse gefördert. Bei der ab dem 26. September 2015 in Kraft tretenden Energieeffizienzkennzeichnung für Heizgeräte erhalten Wärmepumpen durchgehend die Bestnoten A+ und A++. Und auch die ab 1. Januar 2016 wirksam werdenden verschärften Anforderungen der Energieeinsparverordnung lassen sich schon heute problemlos mit einer Wärmepumpe erfüllen.“
Artikelnummer: cci35222
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