Donnerstag ist Techniktag. Heute stellen wir Ihnen einen neuen, von der Redaktion für unsere Abonnenten erstellten Newsletter zur Weitergabe an Ihre Kunden vor. Es geht um die Pflicht zur Durchführung von energetischen Inspektionen an Klimaanlagen auf Basis der Energieeinsparverordnung (EnEV). Statt wie üblich ein „Bauherren-Newsletter“ ist es diesmal eher ein „Betreiber-Newsletter“.
Sichtung der Lüftungsanlage bei einer energetischen Inspektion (Abb. Caverion) Bereits seit 2007 fordert die EnEV energetische Inspektionen an Klimaanlagen mit Kälteleistungen von mehr als 12 kW. Allerdings sind die Betreiber der insgesamt etwa 300.000 betroffenen Klimaanlagen – auch VRF-Systeme, Kühldecken und Wasserkühlsätze unterliegen der Inspektionspflicht – mit der Beauftragung solcher Inspektionen sehr zurückhaltend.
Dazu erhielt die Redaktion in den letzten Wochen mehrere Anfragen von Lesern, ob es bei der cci Dialog GmbH nicht einen einfach zu lesenden Bericht zu energetischen Inspektionen gibt, den man den betroffenen Betreibern solcher Klima- und Kühlanlagen vorlegen könne.
Die Redaktion hat diese Anregungen aufgegriffen und für Unternehmen und Personen, die ihre Kunden (Betreiber) über solche Inspektionen neutral und „ohne Fachchinesisch“ informieren wollen, ohne selbst zur stark die Werbetrommel rühren zu müssen, einen neuen kompakten Newsletter erstellt. Dieser fasst zunächst in acht Punkten wesentliche Grundlagen der energetischen Inspektion zusammen und enthält als Anhang eine Inspektions-Vorgehensweise auf Basis der DIN SPEC 5240.
Abonnenten von cci Zeitung können diesen Artikel als Bauherren/Betreiber-Newsletter zur Weitergabe an ihre Kunden beziehen. Bitte wenden Sie sich an Brigitte Käfer, Tel. 0721/565 14-32, vertrieb@cci-dialog.de.
Weitere, bereits erschienene Bauherren-Newsletter, die Ihre unternehmerischen Aktivitäten unterstützen können, finden Sie hier.
Artikelnummer: cci53586
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