BVS-Standpunkt Beweissicherung im Bauwesen

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Die Problematik der Beweissicherung im Bauwesen ist ein Dauerthema für Bauherrn, Baufirmen, Nachbarn, Versicherungen und Sachverständige.

(Abb. © log88off/Fotolia.com) Es ist notwendig, bauliche Anlagen und deren Umgebung vor Beginn von Baumaßnahmen in Form einer Beweissicherung zu dokumentieren. Sie hat vor allem das Ziel, für die am Bau Beteiligten und Dritte, Rechtssicherheit zu schaffen sowie Streitigkeiten und Imageschäden zu vermeiden. Aufgrund der breit gefächerten Anwendung von Beweissicherungen, wie sie bei Abbrüchen oder Sprengungen, Straßen- und Tiefbauarbeiten, Eisenbahnverkehrsanlagen, Neubauten neben Nachbargebäuden bekannt sind, ist es aber bisher nicht gelungen, normative Regelungen bezüglich Qualität und Quantität von Beweissicherungen sowie der dazu erforderlichen Arbeitsabfolge, so, wie sie bei anderen bauvorbereitenden Aufgaben, z. B. Baugrunduntersuchungen, bekannt sind, zu definieren.

„Aus diesem Grund haben wir als Bundesfachbereich Bauwesen im BVS einen Standpunkt zum Thema Beweissicherung im Bauwesen formuliert“, so Dr. Dipl.-Ing. Dietmar Häßler, Leiter des Arbeitskreises „Beweissicherung im Bauwesen“ im Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger (BVS).

Häßler weist darauf hin, dass in den letzten Jahren Fehlentwicklungen bei Planung, Ausschreibung und Beauftragung entstanden sind. Abgeforderte Leistungsinhalte seien oft unzulänglich und uferlos, teilweise abwegig und rechtlich nicht leistbar. Der Beweissicherer ist zunehmend der Subunternehmer des Bauuternehmens. Ein gewissenhaftes, unabhängiges und weisungsfreies Handeln ist entsprechend kritisch zu behandeln, wenn nicht gefährdet.

Der neu publizierte Standpunkt „Beweissicherung im Bauwesen“ kann kostenfrei auf der BVS-Website heruntergeladen werden. Wir haben uns für Sie durchgeklickt. Mitglieder finden den Direktlink auf Seite 2.

Artikelnummer: cci55510

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