Brüssel ordnet die Energielabel für energieverbrauchsrelevante Produkte neu.
(Abb. BMWi) Mit Inkrafttreten der neuen Rahmenverordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung im August 2017 verschwinden die „Plus“-Klassen, und die Buchstaben A bis G decken wieder alle zulässigen Energieeffizienzklassen ab.
Haushaltskühlgeräte, Waschmaschinen, Waschtrockner, Geschirrspüler, Fernseher sowie Lampen und Leuchten sind die ersten Produktgruppen, die umgestellt werden. Die EU-Kommission wird die technischen Anforderungen an diese Geräte, die in delegierten Rechtsakten beschrieben werden, bis zum Januar 2019 überarbeiten. Die ersten Geräte mit dem neuen Energielabel werden daher erst Anfang 2020 auf den Markt kommen.
Die bekannte Farbskala des Energielabels von Dunkelgrün bis Rot bleibt. Verbietet die Ökodesign-Richtlinie (2009/125/EG) bereits Produkte in den Klassen „E“, „F“ oder „G“, sollen diese Klassen künftig nur in Grau auf dem Energielabel zu sehen sein.
Die Effizienzklasse A bleibt zum Zeitpunkt der Einführung der neuen Skala oder eines Energielabels frei. Die meisten Modelle werden infolge ihrer Weiterentwicklung Klasse A voraussichtlich erst frühestens zehn Jahre später erreichen. Ziel ist hier Planungssicherheit, denn die Regeln sollen nicht nach kurzer Zeit angepasst werden müssen. Durch die neuen Regelungen werden auch Änderungen für Lieferanten, Hersteller, Importeure und Händler von Elektrogeräten eingeführt. So müssen einem Produkt künftig beispielsweise gedruckte Energielabel beigelegt werden. Auch in der Werbung, beispielsweise im Fernsehen oder in Schaufenstern, muss stärker auf die Energieeffizienzklasse hingewiesen werden.
Artikelnummer: cci55007
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