Die GEFMA-Richtlinie „Bewertungssystem für Büro- und Verwaltungsgebäude“

Dienstag ist Normentag. Heute geht es um Aspekte der LüKK in der neuen GEFMA-Richtlinie 160-1 „Nachhaltigkeit im Facility Management – Bewertungssystem Büro- und Verwaltungsgebäude für nachhaltiges Betreiben“.

Dienstag ist Normentag – in cci Branchenticker (Abb. © Zerbor/Fotolia.com) Die im Oktober 2017 in überarbeiteter Fassung erschienene Richtlinie 160 der German Facility Management Association (GEFMA) definiert Anforderungen an das Facility Management und Schnittstellen zum Nachweis und zur Beurteilung der Nachhaltigkeit der gesamten Immobilie. Zentrale Elemente der Richtlinie sind 24 Kriterien, die sich aus den Nachhaltigkeitsbereichen Ökologie, Ökonomie und Soziokultur sowie den Themen FM-Organisation und Services ableiten. Für jedes Kriterium gibt es ausführliche Steckbriefe, die eine objektive Beurteilung ermöglichen.
Nach einer Darstellung der Inhalte erläutert die Redaktion im Beitrag „Die GEFMA-Richtlinie „Bewertungssystem für Büro- und Verwaltungsgebäude“ die Wirkungsweise und Umsetzung der Richtlinie beispielhaft für die Kriterien „3.4 Raumluft- und Trinkwasserqualität“ und 3.1 „Thermische Behaglichkeit“ (Nutzerzufriedenheitsmanagement). Mitglieder von cci Wissensportal lesen den Beitrag, wenn Sie die Artikelnummer cci63906 in das Suchfeld eintragen oder direkt dem Link folgen.

Weitere, knapp 100 von der Redaktion erstellte Zusammenfassungen von Normen und Richtlinien finden Sie hier.

Artikelnummer: cci59531

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