HOAI: EU-Kommission verklagt Deutschland

Klageschrift beim Bundeswirtschaftsministerium eingegangen.

Nachdem die Europäische Kommission wegen der deutschen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) im Jahr 2015 ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet hatte, hat sie nun am 28. Juni die Klageschrift gegen die Bundesrepublik Deutschland beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingereicht. Die Rechtssache wird unter dem Aktenzeichen Kommission/Deutschland C-377 17 geführt.

Die Bundesregierung hat zwei Monate Zeit zur Klageerwiderung. Das Klageverfahren dauert je nach Komplexität im Durchschnitt 18 Monate, sodass frühestens Erst Ende 2018 mit einer Entscheidung des EuGH gerechnet werden kann.

Aus Sicht der Kommission behindert die HOAI die Niederlassungsfreiheit durch ihre verbindlichen Mindestsätze. Gäbe es diese nicht, so die EU-Argumentation, würden sich mehr ausländische Büros in Deutschland niederlassen. Dies komme der Wirtschaft und dem Wettbewerb zugute.
Nach Meinung der Bundesregierung sichert die HOAI mit ihren Mindestsätzen die Planungsqualität. Die deutschen Kammern und Verbände unterstützen die Position der Bundesregierung.

Barbara Ettinger-Brinckmann Barbara Ettinger-Brinckmann, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer (BAK): “Die Bundesregierung ist auf das Klageverfahren gut vorbereitet. Wie vor kurzem das OLG Naumburg gehen auch wir davon aus, dass die HOAI vor dem EuGH bestehen wird.“

BAK
Die Bundesarchitektenkammer (BAK) ist ein Zusammenschluss der 16 Länderarchitektenkammern in Deutschland. Sie vertritt auf nationaler und internationaler Ebene die Interessen von ca. 130.000 Architekten gegenüber Politik und Öffentlichkeit.

Artikelnummer: cci54587

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