KfW streicht Förderstandard KfW-Effizienzhaus 70

Zum 30. März 2016 wird die KfW den bisherigen Gebäude-Förderstandard KfW Effizienzhaus 70 aus dem Programm nehmen. Der Grund dafür liegt in der Umsetzung der nächsten Stufe der Energieeinsparverordnung EnEV ab Anfang 2016.

(Abb. hausbaukosten.eu) Seit Mai 2014 gilt die aktuelle Version der EnEV. Sie sieht vor, dass ab dem 1. Januar 2016 für neu gebaute Wohn- und Nichtwohngebäude der zulässige Wert der Gesamtenergieeffizienz (Jahres-Primärenergiebedarf) im Vergleich zur EnEV 2009 um 25 % verringert wird. Zusätzlich werden bei Nichtwohngebäuden die Anforderungen an den Wärmeschutz um 20 % erhöht. Aufgrund dieser neuen Rahmenbedingungen wird die KfW zum 1. April 2016 ihr Förderangebot im Programm „Energieeffizient Bauen“ neu strukturieren. Das seit 2009 geförderte Effizienzhaus 70 wird dann dem gesetzlichen Mindeststandard bei Wohnungsneubauten entsprechen. Die Förderung dieses Standards im Programm „Energieeffizient Bauen“ wird daher zum 31. März 2016 auslaufen. Bisher hat die KfW etwa 420.000 Wohneinheiten mit dem Standard Effizienzhaus 70 finanziert.
Weiter im Angebot bleiben die Förderstandards KfW-Effizienzhaus 55 und 40. Zusätzlich führt die KfW ab April 2016 das Effizienzhaus 40 Plus ein. Besonders an diesem neuen Standard ist, dass ein wesentlicher Teil des Energiebedarfs unmittelbar am Gebäude erzeugt und gespeichert wird. Auch bietet die KfW ab dann für das KfW-Effizienzhaus 55 ein vereinfachtes Nachweisverfahren an, das „KfW-Effizienzhaus 55 nach Referenzwerten“. Bei diesem Effizienzhausstandard können die Sachverständigen aus standardisierten Maßnahmenpaketen für Gebäudehülle und Anlagetechnik wählen. Ziel all dieser Maßnahmen ist die stärkere Fokussierung der Förderung auf Neubauten mit höheren energetischen Niveaus. Informationen zu den Fördermöglichkeiten sind auf der KfW-Website hier erhältlich.

Anmerkung der Redaktion:
So richtig verstehe ich nicht, warum die KfW das Effizienzhaus 70 streicht. Die Definition für die Effizienzhäuser 70, 55 und 40 besagt, dass deren Energiebedarf um mindestens 30, 45 beziehungsweise 60 % unter dem Wert der jeweils aktuellen EnEV liegt. Nun schreibt die EnEV ab 2016 eine Verringerung des Energiebedarfs um 25 % vor, und damit entspricht der künftige Neubau-Effizienzstandard tatsächlich in etwa dem eines bisherigen KfW 70-Hauses nach EnEV 2009. Aber die KfW hätte das bewährte System mit den Unterschreitungen auf 70, 55 und 40 % des Mindestniveaus auch mit den Anforderungen der neuen EnEV fortschreiben können, ohne die KfW 70-Förderung abzuschaffen – oder?
Dr. Manfred Stahl, Herausgeber cci Zeitung

Artikelnummer: cci34875

Ein Kommentar zu “KfW streicht Förderstandard KfW-Effizienzhaus 70

  1. Ich denke die KFW möchte erzielen, dass die Berechnungen nach der bestehenden und zukünftigen EneV nicht komplizierter werden.
    Man kann so wie es momentan vorgesehen ist, die Berechnungsverfahren weiter anwenden, aber durch eine einfach Prozentrechnung die ermittelten Energiekennwerte der jeweiligen aktuellen EnEV angepasst und damit bewerten. Kurzum die Softwarehersteller haben weniger Arbeit und damit weniger Fehlerquellen in Ihren Berechnungen.
    Dies wäre zumindest für mich eine Erklärung.

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