Montag ist Markttag. Ein Architekt kann konkrete Marken vorschreiben, die verbaut werden sollen. Bei welchen Bauprodukten und Gebäudeteilen spielen Marken für die Leistungsbeschreibung eine Rolle?
(Abb. BauInfoConsult) In der Praxis werden in den Ausschreibungen häufig lediglich die technischen Eigenschaften eines Bauteils herstellerunabhängig beschrieben, und der Verarbeiter kann daraufhin in seinem Angebot (das er dem Architekten abgibt) die von ihm angedachte Marke verwenden. Dennoch gibt es Produktkategorien bzw. Bauteilgruppen, bei denen Architekten geneigt sind, bestimmte Produkte samt Markennennung auszuschreiben. Welche das sind lesen Mitglieder von cci Wissensportal unter der Artikelnummer cci69903.
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Artikelnummer: cci62008
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Ein heikles Thema. Nach VOB §7 (2) darf auch bei öffentlichen Ausschrebungen eine Fabrikatsangabe erfolgen, dann allerdings mit dem Zusatz „oder gleichwertig“.
Muss man allerdings nach Standardleistungsbuch ausschreiben, ist man bei vielen Dingen schlecht gestellt, da die Texte im StLB teilweise veraltet sind und die tatsächlichen Forderungen des Fachplaners nicht immer sachlich berücksichtigt sind.