Leser helfen Lesern: ElektroG-Mahnschreiben an TGA-Unternehmen

Hersteller von komplexen TGA-Produkten bekommen Mahnschreiben vom Umweltbundesamt. Ein Leser sucht Betroffene.

Anhörungsschreiben des UBA (Zum Vergrößern aufs Bild klicken und rechte Maustaste „Grafik anzeigen“ drücken) Laut § 45 ElektroG können die Bußgelder für den Verkauf unregistrierter Elektro- und Elektronikartikel bis zu 100.000 betragen. Dass dies auch Unternehmen aus der TGA-Branche treffen kann, zeigen Schreiben vom Umweltbundesamt, selbst wenn die angemahnten Produkte, zum Beispiel Leuchten, verbaut werden und gar nicht isoliert verkauft werden.

Ein Leser von cci Branchenticker übersandte uns das an ihn gerichtete Anhörungsschreiben des UBA (siehe Abbildung) und fragt nun die Leserschaft:

  • Wer in der Branche ist bereits davon betroffen?
  • Wie geht man damit um?
  • Braucht man einen Rechtsanwalt?


Wir leiten diese Fragen hiermit an unsere Leser weiter. Schicken Sie bitte Ihre Antworten per E-Mail an redaktion@cci-dialog.de. Vielen Dank im Voraus.
 

Artikelnummer: cci62474

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