In einer Frage eines Lesers ging es um Mindestluftgeschwindigkeiten in Luftleitungssystemen. Hier die Leser-Antworten.
(Abb. Tienes) Die Frage des Lesers lautete:
„Ich meine, irgendwo einmal gelesen zu haben, dass die Luft in Luftleitungen eine Geschwindigkeit von mindestens 3,2 m/s haben sollte. Dadurch soll sichergestellt werden, dass sich Partikel etc. nicht an der Leitungswand absetzen und bis zum Filter beziehungsweise bis zum Luftdurchlass transportiert werden. Weiß jemand, in welcher technischen Regel diese Aussage zu finden ist?“
Die Antworten finden Sie in cci Forum
Artikelnummer: cci40462
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