Wie die britische Cooling Post berichtet, greifen die australischen Behörden in puncto Kältemittel hart durch: Über 1.500 € Strafe muss etwa ein Kältetechniker zahlen, der R410A in die Luft entweichen ließ. Und es gibt weitere Fälle.
Ein sachgemäßer Umgang mit Kältemitteln schützt vor Leckagen und damit verbundenen Strafen (Abb. © W Production/stock.adobe.com) Der besagte Kältetechniker hatte während der Installation einer Klimaanlage eine unbestimmte Menge R410A in die Atmosphäre entweichen lassen und wurde daraufhin zu einer Geldstrafe von 2.520 australischen Dollar (1.530 €) verurteilt. In zwei anderen Fällen hatten Unternehmen ohne die erforderliche Lizenz zur Einfuhr und zum Umgang mit Kältemitteln solche ins Land eingeführt. Bei einem Vorfall wurde die mit R134a befüllte Klimaanlage eines importierten Busses moniert, bei der anderen Straftat handelte es sich um eine mit R410A befüllte Wärmepumpe, die unerlaubt importiert wurde. Im ersten Beispiel hatte dies eine Geldstrafe von 7.660 € zur Folge, im Fall der importierten Wärmepumpe musste das importierende Unternehmen eine Geldstrafe in gleicher Höhe bezahlen.
Artikelnummer: cci71143
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