Die Europäische Kommission hat wiederholt erklärt, dass sie sich des Schwarzmarktes für HFKWs bewusst ist und Maßnahmen ergreifen will, um den illegalen Handel zu verhindern.
(Abb. © Europäisches Parlament) Im Mai 2020 hat der spanische Abgeordnete César Luena Fragen zur Umsetzung der F-Gase-Verordnung aufgeworfen. Mit einer Anfrage, wollte er von der Kommission wissen ob ihr der illegale Handel mit Kältemitteln bekannt sei. Außerdem fragte er, welche Maßnahmen sie zu dessen Bekämpfung ergreife und welche Anreize geboten würden, andere klimafreundlichere Stoffe wie HFOs zu verwenden.
In einer schriftlichen Antwort verwies der Vizepräsident der Kommission, Frans Timmermans, darauf, dass eine Reihe von gezielten Maßnahmen ergriffen worden seien, um den illegalen Handel zu verhindern.
Als Beispiele nannte er die Tagung des Umweltrates im März 2019, auf der alle Mitgliedsstaaten aufgefordert wurden, gegen den illegalen Handel von Kältemitteln vorzugehen, sowie die Konferenz des Betrugsbekämpfungsbüros der Europäischen Kommission zu diesem Problem im Januar 2020.
Timmermans wies auf die in die Zollklassifizierung von Waren integrierten Handelsbeschränkungen für fluorierte Gase hin, die eine Registrierung der Importeure von HFKWs im F-Gase-Portal und im HFKW-Lizenzsystem erforderten. Er bestätigte, dass ähnliche Handelsbeschränkungen in das Single Window-Umfeld der EU für den Zoll integriert würden. Single Window-Umfeld beschreibt ein Konzept bei dem alle für Verwaltungsarbeiten, die Einfuhr, Ausfuhr oder Durchfuhr betreffen, nur noch eine Anlaufstelle verantwortlich ist. Dies werde dazu führen, dass jede Sendung, die zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr angemeldet wird, automatisch auf ihre Konformität überprüft wird, so Timmermans.
Er wies auch auf die im Rahmen des LIFE-Programms finanzierten Projekte hin, die den Ersatz von fluorierten Gasen erleichtern sollen. Das 1992 ins Leben gerufene LIFE-Programm ist eine der Speerspitzen für Umwelt- und Klimaforschung in der EU. Im vergangenen Jahr kündigte die Europäische Kommission eine Aufstockung der Mittel auf 5,45 Milliarden Euro für das Programm an.
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