F-Gase-Verordnung: EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Italien und Rumänien eingeleitet

Die Europäische Kommission hat Aufforderungsschreiben an Italien und Rumänien gerichtet, weil sie keine nationalen Maßnahmen zur Ahndung von Verstößen gegen die F-Gase-Verordnung mitgeteilt haben.

(Abb. EU-Kommission) Nach den von den EU-Mitgliedstaaten im Rahmen der F-Gase-Verordnung (517/2014) erlassenen Vorschriften hätten bis zum 1. Januar 2017 Sanktionen verhängt werden müssen. Die EU-Mitgliedstaaten können ihre eigenen Sanktionen festlegen. Die Europäische Kommission besteht lediglich darauf, dass „die Sanktionen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein müssen“. Infolgedessen sind die Strafen sehr unterschiedlich. In Großbritannien können Verstöße beispielsweise zu Geldbußen von 1.000 bis 200.000 £ (1.120 bis 225.000 €) führen, in Deutschland zu 100 bis 50.000 € und Polen zu Geldbußen zwischen 600 und 30.000 PLN (140 bis 7.000 €).

Italien hat die F-Gase-Verordnung erst Anfang dieses Jahres in italienisches Recht umgesetzt. In Rumänien befindet sich der Entwurf eines Gesetzes über Sanktionen im Rahmen der F-Gase-Verordnung in der „interministeriellen Genehmigungsphase“, so das rumänische Umweltministerium.

Das Aufforderungsschreiben ist der erste Schritt in einem förmlichen Vertragsverletzungsverfahren der Kommission. Italien und Rumänien müssen nun innerhalb von zwei Monaten eine detaillierte Antwort übermitteln. Kommt die Kommission zu dem Schluss, dass das Land gegen seine Verpflichtungen aus dem EU-Recht verstößt, kann sie eine formelle Aufforderung zur Einhaltung des EU-Rechts übermitteln. Kommt ein Land dem immer noch nicht nach, kann die Kommission den EU-Gerichtshof anrufen.
 

Artikelnummer: cci71079

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