Der Industrieverband Technische Gebäudeausrüstung Baden-Württemberg (ITGA BW) und die IG Metall/ Bezirk Baden-Württemberg haben sich bereits am 20. März auf einen Tarifvertrag über eine Abkürzung der Ankündigungsfrist bei Kurzarbeit geeinigt.
Robert Pomes (Abb. © ITGA BW) Mit dem raschen Abschluss haben beide Tarifvertragsparteien demonstriert, dass sie den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie partnerschaftlich begegnen wollen.
Der Tarifvertrag dient dazu, die wirtschaftlichen Herausforderungen für die baden-württembergischen TGA-Unternehmen abzumildern und damit die Arbeitsplätze der Mitarbeiter zu sichern. Der erleichterte Zugang der Unternehmen zu Kurzarbeit ist mit diesem Tarifvertrag bis zum 30. September 2020 möglich.
„Es waren rasche und konstruktive Verhandlungen mit der IG Metall“, sagte Robert Pomes, Geschäftsführer des ITGA Baden-Württemberg.
Artikelnummer: cci83113
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