Gegen Lidl wurde in der Tschechischen Republik eine Geldbuße in Höhe von rund 9.000 € wegen Verstößen gegen die Dichtheitskontrollen gemäß der europäischen F-Gase-Verordnung verhängt.
Einblick in einen Supermarkt (Abb. © Eisenhans/stock.adobe.de) Nach Angaben der Cooling Post war der Einzelhändler nicht in der Lage, bei Kontrollen der tschechischen Umweltinspektion (CEI) in 21 Filialen Aufzeichnungen über Dichtheitskontrollen der Kälteanlagen vorzulegen. Die Inspektionen wurden zwischen Juli und Oktober letzten Jahres durchgeführt.
Nach Aussage von Jan Pansky, Direktor des regionalen Inspektorats der CEI in Havlickuv Brod, sind Betreiber unter anderem mindestens einmal alle 6 bis 12 Monate zu einer Dichtheitsprüfung für vorgegebene Kühlanwendungen verpflichtet sowie zur Aufbewahrung der Aufzeichnungen über die Inspektionen für mindestens fünf Jahre.
Auf ihrer Website erklärt die CEI, dass die Durchführung von Dichtheitsprüfungen innerhalb der in der F-Gase-Verordnung festgelegten Fristen eine der grundlegenden Verpflichtungen der Betreiber von Anwendungen für stationäre Klimaanlagen mit Kältemittelinhalt ist. Jede festgestellte Leckage muss dann so schnell wie möglich von einer autorisierten Person behoben und überprüft werden.
Lidl hat keine Berufung gegen die CEI-Entscheidung eingelegt. Die Bußgeldentscheidung trat Ende März in Kraft.
Artikelnummer: cci91118
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