Schleswig-Holstein schreibt nun CO-Warnmelder in Shisha-Bars vor.
(Abb. © kustvideo/stock.adobe.com) In den vergangenen Monaten kam es in Shisha-Bars mehrfach zu lebensbedrohlichen Vergiftungen durch das farb-, geruchs- und geschmacklose Kohlenmonoxid (CO). cci Branchenticker und cci Zeitung berichtete mehrfach.
Angesichts dessen hat die oberste Gaststättenbehörde von Schleswig-Holstein daher die Mindestanforderungen für den Gesundheitsschutz in Shisha-Bars konkretisiert. Im Gastraum sowie im Vorbereitungsraum müssen CO-Warnmelder angebracht werden, die mindestens den Anforderungen der DIN EN 50291 Teil 1 „Gaswarngeräte – Elektrische Geräte für die Detektion von Kohlenmonoxid in Wohnhäusern – Prüfverfahren und Anforderungen an das Betriebsverhalten“ entsprechen.
Weitere Infos zur Problematik hier, in cci Zeitung 01/2019, Seite 12, oder auf der Website der Initiative „CO macht KO“ (hier).
Artikelnummer: cci70254
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