Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) steht aktuell nach einem EU-Urteil auf wackligen Füßen. Dennoch stellt die HOAI nach wie vor eine Basis zur Durchführung und Vergütung von Bauprojekten dar. Wie stehen die TGA-Planer zur HOAI? Wir hätten da mal zwei Fragen.
(Abb. © Torbz/Fotolia.com) Unsere Fragen an die Leser von cci Branchenticker lauten:
„Ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) aus Ihrer Sicht für die Technische Ausrüstung noch zeitgemäß?“
„Welche Erfahrungen haben Sie als Planer mit der Verhandlung von besonderen Leistungen und deren Honorare gemacht?“
(Zum Hintergrund: Die HOAI unterscheidet zwischen Grundleistungen und besonderen Leistungen je Leistungsphase. Die besonderen Leistungen sind zwischen Auftraggeber und -nehmer frei verhandelbar. Zudem hat der Europäische Gerichtshof 2019 entschieden, dass die Mindest- und Höchstsätze der HOAI nicht mehr verbindlich vorgeschrieben werden dürfen. Honorare sind seitdem theoretisch frei zu vereinbaren.)
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Vielen Dank für Ihre Beteiligung. Ergänzende Stellungnahmen zu dieser Frage sind (zum Beispiel per E-Mail an redaktion@cci-dialog.de) sehr willkommen! Die Ergebnisse der Umfrage werden in cci Zeitung vorgestellt.
Ergänzung der Redaktion:
Der AHO hat die wesentlichen Informationen rund um die EuGH-Entscheidung unter www.aho.de zusammengestellt.
Artikelnummer: cci83159
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