Dienstag ist Normentag. Heute stellen wir Ihnen die Ökodesign-Verordnung 2281/2016 vor, die ab 2018 und verschärfend 2021 neue Effizienzkriterien für VRF-Klimageräte sowie für Komfort- und Prozess-Flüssigkeitskühlsätze definiert.
Für VRF-Systeme und Flüssigkeitskühlsätze fordert die neue Verordnung ab 2018 den Nachweis von Mindestarbeitszahlen (Abb. Mitsubishi Electric) Wenn zum 1. Januar 2018 die neue Ökodesign-Verordnung 2281/2016 „Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte im Hinblick auf Luftheizungsprodukte, Kühlungsprodukte, Prozesskühler mit hoher Betriebstemperatur und Gebläsekonvektoren“ in Kraft tritt, muss die LüKK umdenken. Die Verordnung definiert nämlich Mindestanforderungen an Multisplit-/VRF-Klimageräte (Nennleistung > 12 kW) sowie für Komfort- und Prozess-Flüssigkeitskühlsätze (Kaltwasservorlauftemperatur > 2 °C), die auf den neuen Arbeitszahlen Seasonal Space Cooling Energy Efficiency (ηs,c) und Seasonal Energy Performance Ratio (SEPR) basieren.
Im Beitrag „Die neue Ökodesign-Verordnung 2281/2016 für Flüssigkeitskühlsätze und VRF-Klimageräte“ hat die Redaktion speziell für Fachplaner, Anlagenbauer und Betreiber wichtige Hintergründe und Anforderungen der Verordnung kompakt zusammengefasst. Den Beitrag finden Sie in cci Wissensportal auf www.cci-dialog.de unter der Artikelnummer cci61403.
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Artikelnummer: cci55298
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