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Beschreibung
Zeitgemäß bauen aber die Produkte sollen sich bereits bewährt haben. Dieser Widerspruch prägt die anerkannten Regeln der Technik.
Die öffentlich-rechtlichen wie auch die privat-rechtlichen Anforderungen und Erwartungen an Bauwerke steigen stetig. Zudem gehen heute die Änderungen der Bautechnik erheblich schneller vonstatten als früher, als sich Bauweisen und -produkte noch über einen längeren Zeitraum bewähren mussten – und durften. Im Heft 8 zu den „anerkannten Regeln der Technik“ (a.R.d.T.) wird der sich hieraus ergebende Konflikt behandelt:
Einerseits soll zeitgemäß und leistungsfähig gebaut werden, andererseits sollen sich die Produkte und Systeme bereits über längere Zeit praktisch bewährt haben.
Diese widersprüchlichen Erwartungen werden im vorliegenden Heft 8 anhand von Beispielen aus diversen Bereichen des Bauens verdeutlicht. Hinzu kommt, dass nicht nur ganze Berufsgruppen, sondern auch die einzelnen Baubeteiligten etwas anderes unter dem Terminus „anerkannte Regeln der Technik“ verstehen.
DIN-Normen und andere Regeln sind nicht von vorneherein mit anerkannten Regeln der Technik gleichzusetzen – wie dies häufig oft geschieht. Einerseits gibt es nicht für alle Fragen des Bauens solche Regeln, andererseits kann aufgrund der nicht mehr überschaubaren Zunahme von Regelwerken des DIN, der Fachverbände sowie der herstellenden Industrie nicht mehr von vornherein vorausgesetzt werden, dass eine Regel auch bekannt ist – eines der wesentlichen Elemente, damit sich eine Regel als anerkannte Regel der Technik etablieren kann.
Dabei war und bleibt der Begriff der a.R.d.T. als Platzhalter für richtiges Bauen dort notwendig, wo Inhalte nicht umfassend und detailliert beschrieben werden können. Die Autoren diskutieren diese Bedeutung der „anerkannten Regeln der Technik“.
Autoren
Rechtsanwältin Prof. Dr. Antje Boldt
Fachanwältin für Vergaberecht sowie Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht, Frankfurt a.M. und Equity Partner bei der ARNECKE SIBETH Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB in Frankfurt a.M. und Professorin für Wirtschaftsrecht an der Hochschule Fresenius in Idstein.
Als Anwältin ist sie in den Bereichen Prozessführung, Schiedsverfahren und alternative Streitbeilegung, Vergaberecht, Architekten- und Ingenieurrecht, Recht der Projektsteuerung, privates Baurecht, Recht der Bauvergaben, Anlagenbau und Liefergeschäft, Mietrecht sowie projektbegleitende Rechtsberatung tätig. Daneben engagiert sie sich im Vorstand des Deutschen Baugerichtstages sowie im Vorstand der Anglo German Construction Law Platform, AGCLP, und der International Construction Law Association, ICLA.
Sie ist Autorin zahlreicher Veröffentlichungen und Mitherausgeberin der Baurechtlichen und -technischen Themensammlung.
Prof. Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Architekt
Honorarprofessor am KIT Karlsruher Institut für Technologie (Universität Karlsruhe), von der IHK Pfalz öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden
Aachener Institut für Bauschadensforschung und angewandte Bauphysik gGmbH
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