Sind bedarfsgeführte Lüftungssysteme nach EnEV einsetzbar?

Donnerstag ist Techniktag. Heute geht es um die energetische Bilanzierung von bedarfsgeführten Wohnraumlüftungssystemen.

(Abb. Aereco-Studie/IBEU Dresden) Das Informations- und Beratungsinstitut für Energieeinsparung und Umweltschutz (IBEU) aus Dresden untersuchte im Auftrag der Aereco GmbH, Hofheim-Wallau, den Einsatz von bedarfsgeführten Lüftungssystemen für Wohngebäude in Bezug auf die seit dem 1. Januar geltenden verschärften Anforderungen der EnEV 2014. Der Abschlussbericht der Untersuchung bietet einen guten Überblick, mit welchem Lüftungssystem in Kombination mit einer bestimmten Heiztechnik die Forderungen der EnEV 2014 erfüllt werden können. Alle Ergebnisse sind für einen Vergleich tabellarisch zusammengestellt.

Folgende Anlagensysteme wurden untersucht:

  • Ohne kontrollierte Lüftung (Fenster)
  • Feuchtegeführtes Abluftsystem mit zentralem Abluftventilator
  • Feuchtegeführtes Abluftsystem mit zentralem Abluftventilator und Abluftwärmenutzung
  • Bedarfsgeführte zentrale Zu- und Abluftanlage mit Wärmerückgewinnung (Aereco)
  • Zentrale Zu- und Abluftanlage mit Wärmerückgewinnung nach DIN 4701

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Mehr zum Thema finden Sie in  z.B. in den Artikeln …
 
  • Kontrollierte Wohnungslüftung: zentral und dezentral (oder beides) (cci33275)
     
  • Berechnung der Leistungszahl von Wohnraumlüftungsgeräten (cci22358)
     
  • TZWL-Markteinschätzung Wohnungslüftung 2014 (cci38011)

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Artikelnummer: cci43221

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