Smartphone-Nutzung im Betrieb – Antworten

Vergangenen Mittwoch bat die Redaktion die Leser von cci Branchenticker, sich an einer Umfrage zur privaten Nutzung privater Handys während der Arbeitszeit zu beteiligen. Hier nun die Umfrageergebnisse und Leserkommentare.

(Abb. © Torbz/Fotolia.com) Darum ging es: Laut einer Rechnung auf handwerk.com kommt durch die private Handynutzung während der Arbeitszeit eine Menge Zeit zusammen: im Schnitt ungefähr eine halbe Stunde pro Mitarbeiter und Arbeitstag. Bei 14 Mitarbeiter ergibt das monatliche Kosten von 4.000 bis 5.000 €. Der unternehmerische Vorteil – die Erreichbarkeit des Mitarbeiters vor Ort – wird mit 1.500 € im Monat veranschlagt. Also zahlt das Unternehmen jeden Monat 2.500 bis 3.500 € für die private Handynutzung drauf.

Die Redaktion fragte die Leser von cci Branchenticker: Haben Sie in Ihrem Unternehmen ein Handyverbot? Die vielen Antworten zeigen, dass die Diskussion über das Thema virulent ist. Das Ergebnis in Kürze:

  • 105 Antworten
  • 91 Teilnehmer hatten kein Handyverbot in ihrem Unternehmen
  • In 14 Unternehmen gab es ein Handyverbot.
  • In Prozenten ausgedrückt:
    – ohne: 86,7 %
    – mit: 13,3 %
    – Verhältnis: 6,5 zu 1.

Allerdings könnte sich dieses Verhältnis bald ändern. Dies zeigen die Kommentare der Nein-Stimmer:

  • Leider haben wir noch kein Handyverbot.
  • Wir denken darüber nach.
  • Die private Nutzung ist durch einen Verhaltenskodex geregelt.
  • Die private Handynutzung ist nur in den Pausen erlaubt.
  • Derzeit nicht! Auf Grund der vermehrten Nutzung durch sogenannte soziale Netzwerke (die ich persönlich als unsozial und als einen Zeitdiebstahl betrachte), denke ich über ein Verbot immer öfter nach.
  • Das Ausschalten privater Mobilgeräte im Unternehmen halte ich für eine sehr sinnvolle Maßnahme/Forderung.
  • Ein Handyverbot gibt es zur Zeit noch nicht. Ich empfinde es als selbstverständlich, im Kundenkontakt Telefone (privat oder Unternehmen) für private Zwecke nicht zu nutzen. In sicherheitsrelavanten Situationen (Werk, Baustelle) macht es eventuell Sinn, Regeln zu erarbeiten.
  • Im Außendienst haben wir geschäftliche Handys die wir auch privat nutzen können. Die beschriebene Problematik ist eine Frage der eigenen Einstellung und zum Teil auch des Alters. In meiner Generation (44 Jahre) hat das Handy nicht diesen Stellenwert wie bei den Jüngeren. Grundsätzlich sehe ich hier einen gesellschaftlichen Wandel, mit dem wir klar kommen müssen. Ob hier Verbote helfen, bleibt fraglich. Ich würde es besser finden, Leistung noch mehr zu belohnen – wer sich auf seine Arbeit konzentriert und eine bessere Leistung bringt, kann auch mehr verdienen.

Ein generelles Verbot wäre nicht zeitgemäß. Es besteht die Gefahr, dass in Folge von erzwungener Ausgrenzung aus der digitalen Welt und damit eventueller Demotivation für ein Unternehmen noch höhere Kosten entstehen.

Vielen Dank für Ihre Teilnahme.

Übrigens
Dürfen Arbeitgeber die private Nutzung privater Geräte während der Arbeitszeit verbieten?

Nein, nicht vollständig. Gegen eine kurze SMS zwischendurch lässt sich kaum etwas unternehmen. Es sei denn, es handelt sich um Arbeitsbereiche, in denen die Nutzung des Handys grundsätzlich zu einer Gefährdung führen würde. Dass Mitarbeiter in Notfällen erreichbar sind, zum Beispiel für Familienmitglieder, kann der Chef nicht verbieten. Anders sieht die Sache aus, wenn die Handynutzung überhandnimmt und die Arbeitsbeziehung stört. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Aufgaben unerledigt bleiben. Oder wenn die mit dem Handy verbrachte Arbeitszeit erheblich ist. Dann ist eine Abmahnung das erste Mittel. Allerdings sollten sich Arbeitgeber genau anschauen, wie die Störung im Einzelfall aussieht. Wenn ein Mitarbeiter während der Arbeitszeit im Schnitt jeden Tag eine halbe Stunde privat mit dem Handy verbringt, könnte dies ein Grund für eine Abmahnung sein. Auch die Beschwerde eines Kunden über Dauertelefonate während der Arbeit kann Anlass für eine Abmahnung sein. Kommt es über die Abmahnung zum Rechtsstreit, stellt sich die Frage nach den Beweisen. Wohlwollender beurteilen Arbeitsrichter die Lage, wenn es im Betrieb schon vor der Abmahnung eine offizielle Regelung zur privaten Handynutzung gab. Dazu genügt ein einfacher Aushang, der allen Mitarbeitern zugänglich ist, etwa mit folgendem Satz:

„Das private Handy ist nur im Notfall zu benutzen. SMS schreiben usw. während der Arbeitszeit ist untersagt.“

Ein vollständiges Handyverbot am Arbeitsplatz wird auch darum nicht funktionieren, weil man seine Mitarbeiter ja nicht ständig, z. B. auf den Baustellen, kontrollieren kann oder will. Die privaten Geräte einsammeln ist nicht praktisch, denn die Erreichbarkeit auf den Baustellen muss ja gegeben sein. Jeden mit einem Diensthandy auszustatten, verursacht zwar auch Kosten, die sich aber nach der obigen Überschlagsrechnung rasch amortisieren dürften.

Artikelnummer: cci35344

2 Kommentare zu “Smartphone-Nutzung im Betrieb – Antworten

  1. Guten Tag Herr Grupp,
    interessantes Thema, keine Frage.
    Der größere „Schaden“ entsteht aber sicherlich durch die private Nutzung des geschäftlich zur Verfügung gestellten Internetzuganges, der sicher nicht ausschließlich in den Pausenzeiten privat genutzt wird.
    Vielen Dank für den interessanten Bericht zur Handynutzung – beste Grüße aus dem Schwabenländle!

  2. darüberhinaus gibt es auch Bereiche die Handyverbot aus Gründen der Gefahr der Werksspionage erfordern. Im Entwicklungsbereich oder bei der Arbeit mit Maschinen und Produktionseinrichtungen an denen und deren Funktion auch Wettbewerber interessiert sein könnten.

    Die gibt es auch in unserer Branche.

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