Steuerförderung beim Wohnungsbau geplant

Die Bundesregierung plant Steueranreize für private Investoren. Damit soll bezahlbarer Wohnraum entstehen.

(Abb. BMWi) Das geht aus einem Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums hervor. Demnach soll es Sonderabschreibungen für Objekte geben, für die zwischen dem 31. August 2018 und dem 31. Dezember 2021 ein Bauantrag gestellt wird. Den Plänen zufolge wären jährlich bis 5 % der Anschaffungs- und Herstellungskosten von maximal 2.000 €/m² (Bemessungsgrundlage) absetzbar. Das gilt für das Jahr, in der der Wohnraum angeschafft oder hergestellt wird, und in den folgenden drei Jahren.

Um von den Steueranreizen profitieren zu können, dürfen die Herstellungs- und Anschaffungskosten 3.000 € pro m² Wohnfläche nicht übersteigen. Mietwohnungen mit Luxusausstattung sind von der Förderung ausgeschlossen, ebenso all jene, die bereits eine andere öffentliche Förderung für ihre Investitionen beziehen. Ein weiteres Kriterium ist, dass die Wohnung im Jahr der Anschaffung und den folgenden neun Jahren vermietet werden muss.

Dem Staat entgehen durch die Maßnahme dem Entwurf zufolge Steuereinnahmen von 235 Mio. € pro Jahr, wovon 98 Mio. € auf den Bund entfallen. Die Förderung würde nach Berechnungen des Finanzministeriums bis 2022 mit insgesamt 310 Mio. € zu Buche schlagen.

Zitate aus dem Entwurf

“Nur durch verstärkten Wohnungsneubau kann die Nachfrage gedeckt werden.”

„Durch die günstigere Finanzierung und das angestrebte höhere Angebot an Wohnraum werden die Mieten tendenziell sinken bzw. der Mietanstieg gebremst.“

„Die Maßnahme zielt vorwiegend auf private Investoren ab, sich verstärkt im bezahlbaren Mietwohnungsneubau zu engagieren.“

Artikelnummer: cci62069

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