Verbraucherschutz für private Bauherren verbessern

Stellungnahme des Bauherren-Schutzbund (BSB) zum Entwurf des Gesetzes zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufmännischen Mängelhaftung (Referentenentwurf)

(Abb. © Denis Junker/Fotolia.com) Der BSB würdigt den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz unterbreiteten „Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufmännischen Mängelhaftung“ als Schritt zur Schaffung eines gesetzlichen Bauvertragsrechts. Die Entwicklung eines gesetzlichen Bauvertragsrechts entspricht den Interessen aller am Bau Beteiligten, schafft mehr Rechtssicherheit, mindert das Konfliktpotenzial, fördert den Interessenausgleich der Vertragspartner und ist unverzichtbar für die Verbesserung des Verbraucherschutzes und die Stärkung der Verbraucherrechte. „Die vorgesehenen Gesetzesänderungen“, so Peter Mauel, 1. Vorsitzender des BSB „berühren Verbraucherinteressen privater Bauherren beim Hausneubau, bei Um- und Ausbauten, bei Modernisierung und Sanierung, bei Instandhaltung und Instandsetzung sowie beim Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums.“ Mit den im Gesetzentwurf vorgeschlagenen Verbraucherschutzregelungen soll der Verbraucherschutz bei Bau- und Dienstleistungen ausgebaut und besonders die Verbraucherrechte im Bauvertragsrecht gestärkt werden. Die Einführung einer gesetzlichen Baubeschreibungspflicht entspricht einer langjährigen Forderung der Verbraucherverbände und ist ein wichtiger Beitrag zur Erhöhung der Markttransparenz. Nur wenn der Vertragsgegenstand vollständig und konkret beschrieben ist, werden für Verbraucher ausreichende Möglichkeiten für die Vergleichbarkeit von Angeboten und für die vertragliche Entscheidung geboten. Das führt zu mehr Vertragssicherheit und mindert das Kosten- und Preisrisiko. Erstmals ist ein gesetzliches Widerrufsrecht bei Bauverträgen mit Verbrauchern vorgesehen. Nach Ansicht des BSB ist dies ein unverzichtbares Instrument, um Verbraucher vor den Auswirkungen übereilter Entscheidungen zu schützen. Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Regelungen zur Bauzeit, zu Abschlagszahlungen und Sicherheitsleistungen sowie zur Übergabe von Bauunterlagen an die privaten Bauherren stärken insgesamt die Position der Verbraucher und mindern deren rechtliche und wirtschaftliche Risiken.
Der BSB vertritt allerdings den Standpunkt, dass in den Gesetzentwurf weitere Verbraucherschutzregelungen – besonders zu den Mängelrechten, zum Sonderkündigungsrecht bei Firmeninsolvenzen und zu Gewährleistungssicherheiten aufgenommen werden sollten.

Artikelnummer: cci35383

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