Der VBI hat am 1. Dezember beim Bundeswirtschaftsministerium Stellung zum „Referentenentwurf einer Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts“ genommen.
(Abb. © ra2 studio/Fotolia.com) Die VBI-Stellungnahme zur geplanten Modernisierung des Vergaberechts nimmt vor allem die Regelungen zur Schätzung des Auftragswerts in den Blick und kritisiert die Begründung des BMWI zur Ermittlung des Auftragswerts. „Wenn Verträge für die Architekturleistungen und die Leistungen der Tragwerksplanung getrennt vergeben werden, ist das nach unserer Meinung keine künstliche Aufteilung des Auftragswerts“, so VBI-Justiziarin Sabine von Berchem. Weder der vom BMWi ins Feld geführte Begriff des funktionalen Zusammenhangs noch die „1:1-Umsetzung“ seien aus planerischer Sicht stichhaltig.
Die VBI-Stellungnahme nebst Anhängen lesen Sie hier
Artikelnummer: cci35475
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