Der Lärm von Windenergieanlagen sollte nach einem WHO-Bericht 45 dB(A) tagsüber nicht überschreiten.
(Abb. © Michael Rosskothen/Fotolia.com) „Lärm von Windenergieanlagen oberhalb dieses Werts ist mit schädlichen gesundheitlichen Auswirkungen verbunden“, so der Bericht der Weltgesundheitsorganisation. Für die nächtliche Lärm-Höchstbelastung gibt es laut WHO noch nicht genügend aussagefähige Studien, weshalb hier keine Empfehlung ausgesprochen wurde.
In Deutschland liegen die entsprechenden Richtwerte derzeit noch wesentlich höher. „Da besteht deutlicher Handlungsbedarf“, wird Thomas Myck, Uba-Fachgebietsleiter Lärmminderung bei Anlagen und Produkten, Lärmwirkungen, in Spiegel online zitiert. Zum Vergleich: Für genehmigungspflichtige Anlagen in allgemeinen Wohngebieten gilt laut der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) zurzeit ein Immissionsrichtwert von 55 dB(A) tagsüber und 40 sB(A) nachts. Für Gewerbegebiete gilt Gewerbegebiete tagsüber 65 dB(A) und nachts 50 dB(A). Ab 50 dB(A) heben Betroffene die Stimme an.
Artikelnummer: cci62468
Jede Art der Vervielfältigung, Verbreitung, öffentlichen Zugänglichmachung oder Bearbeitung, auch auszugsweise, ist nur mit gesonderter Genehmigung der cci Dialog GmbH gestattet.