Zahlungsdisziplin hat sich verbessert

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Die durchschnittliche Zahlungsfrist bei Transaktionen mit Behörden und Unternehmen hat sich seit 2013 um zehn Tage verkürzt.

(Abb. © blende11.photo/Fotolia.com) Zu diesem Ergebnis kommt der von der EU-Kommission am 26. August angenommenen Bericht über die Umsetzung der Zahlungsverzugsrichtlinie.

„Wir überwachen die Umsetzung der Zahlungsverzugsrichtlinie sehr genau und konnten einen kontinuierlichen Rückgang der durchschnittlichen Zahlungsfristen in der EU feststellen. Trotzdem entstehen vielen Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU), immer noch Probleme durch verspätete Zahlungen, was letzten Endes der Wettbewerbsfähigkeit der gesamten EU schadet. Es ist für Behörden eine echte Herausforderung, Rechnungen innerhalb von 30 Tagen begleichen zu müssen“, so die EU-Kommissarin, Elzbieta Bienkowska, zuständig für den Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU.

Die Zahlungsverzugsrichtlinie (Richtlinie 2011/7/EU zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr, in Deutschland: Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr) soll europäische Unternehmen vor Zahlungsverzögerungen bei Transaktionen mit Behörden und Unternehmen schützen. Danach müssen Behörden ihre Rechnungen für Waren und Dienstleistungen innerhalb von 30 Kalendertagen begleichen. Nur in absoluten Ausnahmefällen kann diese Frist auf bis zu 60 Kalendertage verlängert werden. Unternehmen sollten ihre Rechnungen innerhalb von 60 Kalendertagen bezahlen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, wobei Regelungen, die den Gläubiger grob benachteiligen, unwirksam sind. In dem Bericht werden weitere Maßnahmen empfohlen, insbesondere eine engere und kontinuierliche Überwachung der Entwicklung der durchschnittlichen Zahlungsfristen auf der Grundlage einer gemeinsamen Methode.

Wir haben uns für Sie durchgeklickt. Mitglieder finden den Direktlink auf den Bericht auf Seite 2. Außerdem eine Tabelle zum Thema, die Sie sonst nirgends finden.

Artikelnummer: cci43868

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