100 Tage Heizungsförderung: KfW zieht positive Zwischenbilanz

(Abb. © KfW)
„Gemeinsam mit den Kunden sorgen wir dafür, dass Deutschland beim Klimaschutz im Gebäudebestand schnell vorankommt“, Katharina Herrmann, KfW-Vorstand. (Abb. © KfW)

Gemäß einem mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) abgestimmten Förderfahrplan setzt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), Frankfurt, die Heizungsförderung aus Mitteln des Bundes gestaffelt um. 100 Tage nach dem Start der neuen Förderung des Umstiegs auf klimafreundliche Heizungen nach dem Gebäudeenergiegesetz zieht die KfW eine positive erste Zwischenbilanz.

„Die Förderung ist ein wichtiger Baustein der Energiewende im Gebäudesektor – und sie kommt an“, hat die für das inländische Fördergeschäft zuständige KfW-Vorständin Katharina Herrmann unlängst in einem Online-Pressegespräch gesagt. Bis Ende Mai habe die KfW rund 34.000 Zuschussanträge für den Austausch alter Heizungsanlagen zugesagt. Fördermittel in Höhe von 507 Mio. € seien bereits für Kunden reserviert. „Bei vollständigen Unterlagen und förderfähigen Projekten übermitteln wir auf digitalem Wege binnen Minuten die Fördermittelzusage“, so Herrmann. Das gebe Kunden sofortige Sicherheit über die Höhe der finanziellen Unterstützung ihres Vorhabens.

Und so läuft das weitere Verfahren ab: Nach einer Zusage haben KfW-Kunden 36 Monate Zeit, den Heizungsaustausch durchzuführen. Die Einreichung von Nachweisen der Durchführung ist etwa sechs Monate nach Start der jeweiligen Antragstellergruppe möglich. Die Ende Februar gestartete Gruppe der selbstnutzenden Einfamilienhausbesitzer kann planmäßig im September digital Nachweise einreichen und nach deren erfolgreicher Prüfung die Auszahlung ab Oktober erhalten. Für die mit dem Heizungsaustausch verbundenen Investitionen bietet die KfW über den Zuschuss hinaus zinsgünstige Ergänzungskredite an, die Kunden bei ihrer Hausbank beantragen können. Schon jetzt können alle Antragstellergruppen förderfähige Vorhaben des Heizungstausches beginnen. Startet das Vorhaben bis 31. August, lässt sich die Antragsstellung bis 30. November nachholen. Ab 1. September ist der Antrag in jedem Falle vor Beginn der Arbeiten zu stellen.

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