Erste Energieausweise werden ungültig

Im Juli verlieren die ersten Energieausweise für ältere Gebäude ihre Gültigkeit.

Verbrauchsausweis – Ausschnitt (Abb. Dirkes1/CC BY-SA 3.0/Wikipedia)
Energieausweise werden seit Juli 2008 für Gebäude ausgestellt, die vor 1966 erbaut worden sind. Da ihre Laufzeit zehn Jahre beträgt, verlieren die ersten Ausweise im Juli 2018 ihre Gültigkeit. Ab dem 1. Januar 2019 verfallen dann Schritt für Schritt auch die Energieausweise der nach 1966 erbauten Gebäude.

Hinweis
Einen Energieausweis benötigt man nur, wenn man eine Immobilie oder eine Wohnung verkauft oder neu vermietet. Grundlage ist die Energieeinsparverordnung (EnEV). Wer selbst im Eigenheim wohnt, kann seinen Energieausweis ruhig ungültig werden lassen. Es reicht, bei Bedarf einen neuen zu bestellen.
Für Neubauten ist ein Bedarfsausweis grundsätzlich seit 2002 vorgeschrieben. Auch für alle Gebäude mit bis vier Wohneinheiten, die vor 1978 erbaut und zwischenzeitlich nicht energetisch saniert wurden, ist der Bedarfsausweis Pflicht. Besitzer von größeren Bestandsgebäuden haben dagegen die Wahlfreiheit, ob sie einen Verbrauchs- oder einen Bedarfs-Energieausweise bei einer Vermietung oder beim Verkauf des Gebäudes vorlegen.

Artikelnummer: cci61104

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