Neue RLT-Richtlinie „Zertifizierung“ erschienen

Der Herstellerverband Raumlufttechnische Geräte hat zum Jahresende 2017 seine „RLT-Richtlinie Zertifizierung“ aktualisiert und die Vorträge der Veranstaltungsreihe „Neues aus der RLT-Welt“ veröffentlicht.

Die neue RLT-Richtlinie fasst auf 24 Seiten alle Aspekte zur energetischen Zertifizierung von RLT-Geräten zusammen (Abb. Herstellerverband RLT-Geräte) In der RLT-Richtlinie „Zertifizierung“ sind die Anforderungen an das Ausstellen der RLT-Energieeffizienzlabel B, A und A+ geregelt. Gemäß der Ökodesign-Verordnung 1253/2014 dürfen seit Anfang 2018 in der EU nur noch RLT-Geräte verkauft werden, die die Anforderungen der Klasse A+ erfüllen. Die Vorgaben der Ökodesign-Verordnung werden in der Richtlinie ausführlich erläutert.
In der neuen Ausgabe der Richtlinie hat der Verband die V-Klassen (Luftgeschwindigkeiten im RLT-Gerät, bei Klasse A+ < 1,8 m/s) neu definiert und Anpassungen an die DIN EN 16798 Teil 3 (2017) und die DIN EN 13053 (Entwurf 2017) vorgenommen. Neu aufgenommen wurden Ventilatorenwände als Alternativen zu Einzelventilatoren in RLT-Geräten und eine Musterrechnung zum Verständnis der Berechnung der Wirkleistung. Die RLT-Richtlinie „Zertifizierung“ repräsentiert auf 24 Seiten somit den aktuellen Stand der energetischen Anforderungen an RLT-Geräte. Sie steht zum kostenlosen Download auf www.rlt-geraete.de zur Verfügung.

Dort hat der Verband Mitte Dezember auch die Vorträge der vergangenen Veranstaltungsreihe „Neues aus der RLT-Welt – Wohin geht die normative Reise?“ (powered by cci Dialog GmbH) als PDF-Dateien veröffentlicht.
Im Herstellerverband Raumlufttechnische Geräte sind derzeit 30 führende Hersteller und Anbieter von RLT- und Klimazentralgeräten organisiert.
 

Artikelnummer: cci59537

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