Bundeskabinett beschließt eine Gesetzesneufassung zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen (ArchLG). Dies ist der erste Schritt zur Änderung der Honorarordnung für Achitekten und Ingenieure (HOAI).
Ronny Herholz, Geschäftsführer des Ausschusses der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung (AHO). Ziele des AHO sind unter anderem der Erhalt und die Weiterentwicklung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). (Abb. privat) In seiner Sitzung vom 15. Juli hat das Bundeskabinett die Gesetzesänderung zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen beschlossen. Damit ist der Weg des Gesetzes an den Bundestag frei, der sich nach der Sommerpause mit dem Vorhaben befassen wird. Ist das Gesetz verabschiedet, folgt die Überarbeitung der HOAI.
Zum Hintergrund: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte am 4. Juli 2019 entschieden, dass die verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der Honorarordnung für Achitekten und Ingenieure (HOAI) gegen europäisches Recht verstoßen. Daher musste die HOAI überarbeitet werden. Voraussetzung ist, dass die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage neu beschlossen wird: das Gesetz zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen (ArchLG).
Artikelnummer: cci89632
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