Halter muss Bodensanierung bei Pkw-Brand zahlen

Unter einem Pkw, der auf einem Brachgelände abgestellt war, war ein Brand ausgebrochen.

cci Branchenticker berichtet über interessante Gerichtsurteile. (Abb. © Rafa Irusta/Fotolia.com) Durch die Brandrückstände, austretende Betriebsmittel (Kraftstoff, Öl) und das Löschwasser kam es zu einer Verunreinigung des Untergrunds. Die Bodenverunreinigungen wurden ausgehoben. Die Kosten betrugen rund 87.000 €. Nachdem sich die Versicherung weigerte, diese zu übernehmen, sollte der Halter zahlen.

Das Fahrzeug führt in der Betriebsanleitung unter der Überschrift Parken Folgendes aus: „Brandgefahr – Achten Sie darauf, dass die Abgasanlage keinesfalls mit leicht brennbaren Materialien in Berührung kommt, z. B. mit trockenem Gras oder Benzin. Sonst könnte sich das brennbare Material entzünden und das Fahrzeug in Brand setzen.“

Der Halter argumentierte: Das Gelände, auf dem er geparkt habe, sei als öffentlicher Parkplatz zu erkennen gewesen. Er habe nicht damit rechnen müssen, dass ein vorhandener Parkplatz bei einer bestimmungsgemäßen Benutzung in irgendeiner Weise gefährlich sein könne.

Trotzdem muss der Halter für die Kosten für die Bodensanierung aufkommen. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt a.d. Weinstraße entschieden (Urteil vom 12. September 2016 – 3 K 832/15.NW). Begründung:
Nach dem Bundesbodenschutzgesetz sei der Verursacher einer Bodenverunreinigung zu den Kosten einer Bodensanierung heranzuziehen. Verursacher sei jeder, der an der Bodenkontamination – zumindest als Teilverantwortlicher – mitgewirkt habe. Auf Verschulden komme es nicht an. Es sei davon auszugehen, dass das Abstellen des Pkws auf der Brachfläche kausal für die Ausbreitung des Brands gewesen sei. Die Gutachter seien zu dem Schluss gelangt, dass der Brand durch die Wärmestrahlung des Katalysators des Pkw auf das trockene Gras verursacht worden sei. Ein Rangverhältnis bei der Inanspruchnahme zwischen Verhaltensverantwortlichem und Zustandsverantwortlichem gebe das Bundesbodenschutzgesetz nicht vor.

Artikelnummer: cci43908

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