Luftkeimbelastung und Handyverbot

Das beschäftigt unsere Leser. Zu Branchentickermeldungen und Artikeln in cci Wissensportal der vergangenen Tage erreichten uns Kommentare von Lesern, die wir im Folgenden auszugsweise wiedergeben.

(Abb. © sudok/fotolia.com) Zahlreiche Zuschriften erreichten uns zum Thema „Smartphone-Nutzung im Betrieb“
Die Redaktion hatte die Leser von cci Branchenticker, gebeten, sich an einer Umfrage zur privaten Nutzung privater Handys während der Arbeitszeit zu beteiligen. Es gab 105 Antworten, 91 Teilnehmer hatten kein Handyverbot in ihrem Unternehmen, in 14 Unternehmen gab es ein Handyverbot. Aber viele Teilnehmer überlegen, Auflagen zur Handynutzung einzuführen.
Rainer Lautner weist außerdem darauf hin, dass „es auch Bereiche (gibt), die Handyverbot aus Gründen der Gefahr der Werksspionage erfordern. Im Entwicklungsbereich oder bei der Arbeit mit Maschinen und Produktionseinrichtungen an denen und deren Funktion auch Wettbewerber interessiert sein könnten.“

Und Stephan Kreft findet: „Interessantes Thema, keine Frage. Der größere „Schaden“ entsteht aber sicherlich durch die private Nutzung des geschäftlich zur Verfügung gestellten Internetzugangs, der sicher nicht ausschließlich in den Pausenzeiten privat genutzt wird.“


Mit einer umfangreichen Stellungnahme ergänzt Ralph Langholz unseren Artikel in cci Wissensportal „Verringerung der Luftkeimbelastung in Operationsräumen durch TAV“

„Eine Vielzahl von Gründen wie 1. Arbeits- und Gesundheitsschutz,
2. Reduzierung luftgetragener Keime und Partikel im Eingriffsbereich und somit die Vermeidung postoperativer Infektionen und
3. Rechtliche Aspekte
sprechen für eine Ausführung eines Operationssaales als Raum der Raumklasse Ia gemäß DIN 1946-4:2008-12 …“


Den vollständigen Wortlaut der Kommentare finden Sie jeweils bei den genannten Artikeln.
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Artikelnummer: cci35491

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