Verdunstungskühlanlagenverordnung bald in Kraft

Dienstag ist Normentag. Am 2. Juni wurde im Bundesrat über die 42. BImSchV abgestimmt. Nun wird sie demnächst im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt dann vier Wochen später in Kraft. Für die Anzeige seiner Bestandsanlagen hat ein Betreiber dann aber noch ein Jahr Zeit.

Verdunstungskühlturm mit offenem Kreislauf (Abb. Gohl) Das Ziel der Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider (Verdunstungskühlanlagenverordnung) (42. BImSchV) ist es, die Bildung hoher Legionellen-Konzentrationen in diesen Anlagen zu verhindern und gesundheitliche Risiken in deren Umgebung zu vermeiden (Vorsorgegrundsatz). Mit der Verordnung schreibt die Bundesregierung einen hygienisch einwandfreien Betrieb dieser Anlagen vor und konkretisiert diesen.

Auf den Betreiber von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen oder Nassabscheidern kommen im Wesentlichen drei Pflichten zu:
– die Anzeigepflicht für neue und bestehende Anlagen
– die Pflicht, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen oder erstellen zu lassen, auch bei kleinen Anlagen
– die Pflicht, im Rahmen der Überwachung einen Anstieg der Legionellen zu melden.

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