Dienstag ist Normentag. Nachdem im Bundesanzeiger das „Modellgebäudeverfahren für nicht gekühlte Wohngebäude“ (offizieller Name) veröffentlicht wurde, kann der öffentlich-rechtliche Effizienznachweis für Wohnungen ab sofort auf Basis der vereinfachten „EnEV easy“ erfolgen.
Beispiel für einen Wohngebäude-Energieausweis auf Basis der EnEV easy (Abb. EnEV easy) Nach Forschungsprojekten und Machbarkeitsstudien sowie mehrjährigen Abstimmungen zwischen Bund und Ländern ist es seit dem 8. November offiziell: Mit der sogenannten „EnEV easy“ kann nun der öffentlich-rechtliche, energetische Nachweis für Wohnbauten vereinfacht werden. Dazu bietet EnEV easy für Wohngebäude, die nicht mechanisch gekühlt werden (Klimaanlage), ein Modellgebäudeverfahren, um bei bestimmten Voraussetzungen auf ausführliche rechnerische Nachweise verzichten zu können. Diese Voraussetzungen betreffen zum Beispiel folgende Gebäudeangaben:
– beheizte Gebäudefläche AGS von 115 bis 2.300 m²
– mittlere Geschosshöhe 2,5 bis 3 m
– maximal sechs Geschosse
– Vorgaben zu maximalen Flächen der Fenster (% der Fassadenfläche) und der Außentüren (in Abhängigkeit von AGS).
Sind diese (und weitere) Vorgaben erfüllt, kann EnEV easy für 13 vorgegebene Anlagen-Ausstattungsvarianten (Art der Wärmeerzeugung und der Warmwasserbereitung, Speicher, Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung, Solaranlage) angewendet werden. Diese 13 Varianten -erfüllen gleichzeitig auch die Vorgaben des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG).
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Artikelnummer: cci44136
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