„Gebäudeenergiegesetz muss schnell eingeführt werden“

Ende Januar haben das Bundeswirtschafts- und das Bundesumweltministerium den Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) veröffentlicht. Die Deutsche Energie-Agentur (dena) und die Allianz für Gebäude-Energie-Effizienz (geea) haben den Gesetzesentwurf bewertet.

(Abb. © sk_design/Fotolia.com) Im neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurden das Energieeinspargesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) in einem Regelwerk zusammengeführt. Das neue Gesetz soll das Ordnungsrecht für energieeffiziente Gebäude vereinfachen und wird einen effizienteren Energiestandard für öffentliche Nichtwohngebäude festlegen.

Laut geea berücksichtigt das Gesetz die wichtigsten energie- und klimapolitischen Grundsätze, beispielsweise die technologieoffene Ausgestaltung von Anforderungen an zu errichtende und zu sanierende Gebäude, eine Fokussierung auf den Klimaschutz sowie die Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen.

„Wir begrüßen, dass die Rechtsgrundlage damit einfacher und übersichtlicher wird. Bauherren, Handwerker, Planer, Behörden und Industrie profitieren von der besseren Verständlichkeit“, so Andreas Kuhlmann, dena-Geschäftsführungsvorsitzender und geea-Sprecher. „Der Entwurf hätte aber sicherlich noch schlanker und einfacher werden können.“ Kuhlmann fordert eine schnelle Einführung des Gebäudeenergiegesetzes. Insbesondere die Festlegung des Effizienzhausstandards 55 als Vorgabe für neue Nichtwohngebäude der öffentlichen Hand ist noch umstritten. Dabei sei es notwendig, den Niedrigstenergiestandard für öffentliche Gebäude jetzt und nicht erst 2018 einzuführen, da sonst ein Vertragsverletzungsverfahren seitens der EU drohe.

Artikelnummer: cci51013

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