Wie muss der Schalter an die Wand?

Das beschäftigt unsere Leser: Hier sind Kommentare zu Meldungen in cci Branchenticker und zu Fachbeiträgen in cci Wissensportal.

Das Öffnen von Brandschutztüren muss auch Rollstuhlfahrern möglich sein (Abb © T.Michel/Fotolia.com) In der Frage eines Lesers geht es um Brandschutztüren, die nicht von Rollstuhlfahrern geöffnet werden können. Die Frage lautet: „Gibt es eine DIN- oder VDI-Vorschrift, wo die Höhe (des Türöffners) geregelt ist?“

André Hugendick erklärt: „Für das barrierefreie Bauen können die Vorgaben hinsichtlich DIN 18040, Teil 1 „Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Öffentlich zugängliche Gebäude“ bzw. Teil 2 „Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Wohnungen“ gelten … „

Ein anonymer Kommentator merkt „spitz“ an:
„Selbst wenn man die DIN nicht kennt genügt die Google-Suche „behindertengerechte Schalter“. Der zweite Treffer verweist auf die Internetseite „https://nullbarriere.de“. Dort ist ein Ausschnitt aus der DIN 18040 veröffentlicht.“

Heiko Timmer ist überzeugt: „Wir halten uns bei der Planung grundsätzlich an die DIN 18040 Teil 1, die für Türöffnungstaster eine Höhe von 85 cm vorgibt.“

Den vollständigen Wortlaut der Kommentare finden Sie jeweils bei den genannten Artikeln.
Nur Mitglieder von cci Wissensportal können Artikel direkt kommentieren. Nichtmitglieder können uns ihre Anmerkungen zusenden (redaktion@cci-dialog.de). Schreiben Sie uns!

Artikelnummer: cci51476

Ein Kommentar zu “Wie muss der Schalter an die Wand?

Schreibe einen Kommentar

E-Paper