Am 5. Dezember ist die Frist für ein Energieaudit gemäß Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) abgelaufen: Die Redaktion bat die Leser von cci Branchenticker, sich an einer Umfrage zum EDL-G zu beteiligen. Hier das Ergebnis.
(Abb. © Torbz/Fotolia.com) Die Redaktion fragte die Leser von cci Branchenticker: Wie gehen Sie mit den Vorgaben des EDL-G um?
An der nur vier Tage laufenden Umfrage haben sich 30 Leser beteiligt. Ihre Antworten verteilten sich wie folgt:
– Wir haben ein Energieaudit durchgeführt (15).
– Wir haben bereits ein zertifiziertes Energie- bzw. Umweltmanagementsystem eingeführt. (7)
– Wir lassen uns noch etwas Zeit. (6)
– Das EDL-G ist uns nicht bekannt. (2)
Damit hat die Hälfte der Befragten ein Energieaudit durchgeführt; rund ein Viertel hat ein zertifiziertes Energie- bzw. Umweltmanagementsystem eingeführt. 20 % wollen sich noch etwas Zeit lassen. Rund 7 % kennen das EDL-G nicht.
Hintergrund
Nach § 8 Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) müssen alle Nicht-KMU (Unternehmen mit 250 oder mehr Mitarbeitern bzw. mehr als 50 Mio. Euro Jahresumsatz oder mehr als 43 Mio. Euro Jahresbilanzsumme) alle vier Jahre ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchführen. Erstmals musste diese Verpflichtung bis zum 5. Dezember 2015 erfüllt werden. Ausgenommen sind nur Unternehmen, die bereits ein zertifiziertes Energiemanagement- bzw. Umweltmanagementsystem eingeführt haben. Unternehmen, die anstelle eines Energieaudits ein Energiemanagementsystems nach ISO 50001 oder ein validiertes Umweltmanagementsystem im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 (EMAS) einführen wollen, wird eine Fristverlängerung bis zum 31. Dezember 2016 gewährt. Bei einer Überprüfung zwischen dem 5. Dezember 2015 und dem 31. Dezember 2016 genügt der Nachweis über den Beginn der Einrichtung.
Ein Merkblatt für Energieaudits des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle finden Mitglieder unter Anhänge.
Artikelnummer: cci35472
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