Das EU-Winterpaket 2016 zur Energiewende – Inhalte, Änderungen, Konsequenzen

Am 30. November hat die EU-Kommission im „Winter package – Clean Energy for all Europeans“ 75 neue Dokumente veröffentlicht. Auf deren Basis sollen europaweit bis 2030 die vorgegebenen Ziele zur Steigerung der Energieeffizienz, zum verstärkten Einsatz regenerativer Energien und letztlich zu erheblichen Verringerungen von Treibhausgasen um 40 % erreicht werden. Die Redaktion hat Zusammenfassungen erstellt.

(Abb. Grecaud Paul/Fotolia.com) Mit den Dokumenten (Richtlinien, Anhängen, Begründungen und Erläuterungen) verfolgt die EU-Kommission mehrere wichtige Ziele:
Bis 2030 sollen in der EU die Treibhausgasemissionen um mindestens 40 % verringert werden. Gleichzeitig wird angestrebt, dass die Stromproduktion zu mindestens 50 % durch regenerative Energien gedeckt und eine Verbesserung der Energieeffizienz um mindestens 30 % erreicht wird. Zudem soll bis 2030 der Primärenergieverbrauch in der EU zu 27 % durch regenerative Energien gedeckt werden.

Diese Ziele sollen zum Beispiel durch eine Neufassung der Gebäudeeffizienz-Richtlinie (EPBD; Auswirkung auf die EnEV und die Inspektionspflichten), eine verschärfte Version der RES-Directive (regenerative Energien; Auswirkungen auf das EEWärmeG) sowie neue und überarbeitete Ökodesign-Richtlinen erreicht werden.

Die Redaktion hat aus den Dokumenten mit einem Umfang von weit mehr als 1.000 Seiten wichtige Inhalte, Zahlen, Ziele und Forderungen zusammengefasst und dazu vier einzelne Beiträge erstellt:

  • Teil 1: Übersicht zum EU-Winterpaket 2016 – hier
  • Teil 2: Die neue Gebäudeeffizienzrichtlinie EPBD – hier
  • Teil 3: Die neue EU-Richtlinie zu regenerativen Energien (RES-Directive) – hier
  • Teil 4: Die neue Ökodesign-Richtlinie für Luftheizgeräte, Raumklimageräte, Wasserkühlsätze und Ventilatorkonvektoren – hier

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Artikelnummer: cci44252

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