Leser fragen Experten: Einhalten der RLT-Ökodesign-Richtlinie beim Gerätetausch

Dienstag ist Normentag. Heute geht es darum, ob auch beim Austausch eines bestehenden RLT-Geräts – unter oft beengten Platzverhältnissen – die Ökodesign-Richtlinie für RLT-Geräte in allen Details zu erfüllen ist oder ob es dazu Ausnahmeregelungen gibt.

CE-gekennzeichnetes RLT-Zentralgerät (Abb. G. Stiglmeier) Die heutige Frage eines Lesers dürfte bei vielen Fachplanern und Betreibern auf hohes Interesse stoßen. Die Frage lautet:
Bei einem größeren Bürogebäude soll das bisherige zentrale Zuluft-Abluft-Klimagerät (Baujahr 1987, Luftleistung 15.000 m³/h, Luftgeschwindigkeit im Gerät etwa 2,8 m/s) gegen ein neues, energieeffizienteres ausgetauscht werden. Die Platzverhältnisse im Technikraum sind aber beengt, sodass ein neues Gerät keine größeren Abmessungen als das bisherige haben darf. Ich befürchte nun, dass ein neues Gerät mit gleichen Luftleistungen die Anforderungen der Ökodesign-RLT-Richtlinie nicht erfüllen wird. Gibt es dazu in der Richtlinie Ausnahmeregelungen für den Austausch von Bestandsanlagen? Wie sollten wir vorgehen?

Die Frage beantworten Dr.-Ing. Manfred Stahl und Claus Händel, Fachreferent beim Fachverband Gebäude-Klima (FGK) und technischer Sekretär beim europäischen RLT-Geräte- und Ventilatorenverband EVIA. Die Antwort lesen Mitglieder in einem Beitrag in cci Wissensportal unter Artikelnummer cci42384.

Von der Redaktion erstellte Zusammenfassungen von Normen und Richtlinien finden Sie hier.

Artikelnummer: cci35478

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