Asbestarbeiten: Kontrollen zeigen immer noch Mängel

Auch mehr als 20 Jahre nach dem Verwendungsverbot von Asbest ist die gesundheitsgefährdende Mineralfaser immer noch allgegenwärtig.

Ohne Schutzausrüstung sollte bei Asbestarbeiten gar nichts laufen. (bpr/BG BAU) Energetische Sanierungen und Renovierungen von Gebäuden bringen bei Dächern, Außenwänden, Fußbodenbelägen und Isolierungen häufig verbaute Asbestprodukte zu Tage. Ein kontrollierter Umgang mit Asbestprodukten bei Bau- und Sanierungsarbeiten ist unbedingt erforderlich, da Asbest ein hohes Gesundheitsrisiko darstellt. Personelle und sicherheitstechnische Vorkehrungen müssen den Kontakt und das Einatmen von Asbestfasern oder -staub verhindern. Für Asbestarbeiten müssen Handwerker einen gültigen Sachkundenachweis nach den „Technischen Regeln für Gefahrstoffe“ (TRGS 519) vorlegen können. Die Sachkundenachweise gelten für einen Zeitraum von sechs Jahren und können durch einen Fortbildungslehrgang um sechs Jahre verlängert werden.

Soweit die Theorie. Die Praxis gibt Anlass zur Besorgnis. Allein im Saarland, dem kleinsten der deutschen Flächenländer, wurden 2016 dem zuständigen Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) 563 (2015: 514) objektbezogene Anzeigen zu Tätigkeiten mit asbesthaltigen Gefahrstoffen übermittelt. Bei 133 (2015: 79) gewerblichen Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten wurde vor Ort kontrolliert. 30 % (2015: 28 %) der Kontrollen stellten 103 (2015: 63) Mängel fest. Insgesamt gab es 7 (2015: 4) Bußgeldverfahren und 13 (2015: 18) Strafanzeigen.
Auch im privaten Bereich kontrollierte das LUA im Jahr 2016 in 16 (2015: 11) Fällen nach Eingang telefonischer Beschwerden von Anwohnern. 4 (2016: 4) Beschwerden wurde ans Landeskriminalamt zur Tatbestandsprüfung einer Straftat weitergeleitet.

Eine Zusammenstellung zu Rechtslage und zum Umgang mit Asbest finden Sie hier.

Artikelnummer: cci51489

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